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Neujahrswünsche

Einen guten Rutsch wünschen wir exakt bis am 31. Dezember - und danach? Und was sollten wir bis zum Silvester auf keinen Fall mit auf den Weg geben?


Vor dem Jahreswechsel hören wir verschiedene Glückwünsche: «Rutsch guet!» (Schweizerdeutsch); «Einen guten Rutsch!»; «Nicht ausrutschen!»; «Frohe Festtage», «Es guets Nois!» (Schweizerdeutsch), resp. «Ein gutes Neues Jahr!». Und schon ist der Ausrutscher passiert.


Ist doch alles ganz nett gemeint, wo ist hier der Fauxpas passiert? Du kannst dich beruhigt zurücklehnen, das denkst bestimmt nicht nur du. Leider hören wir immer wieder diesen einen Glückwunsch, der wenn man daran glaubt genau das Gegenteil bewirken kann: «Es guets Nois!», resp. «Ein gutes Neues Jahr!» darf erst ab dem Neujahr gewünscht werden, also wenn wir um Mitternacht auf das Neue Jahr anstossen. Auf keinen Fall vorher und spätestens bis am 10. Januar. Denn danach ist das neue Jahr schon zu alt.


Und wer sich jetzt nicht um das herannahende Unglück Sorgen gemacht, sondern an der Grossschreibung des Wortes Neues gezweifelt hat, dem kann ich Folgendes dazu sagen: Seit dem Jahr 2017 gilt «das Neue Jahr» als feststehender Begriff (vgl. die Vereinigten Staaten, das Rote Meer etc.) und kann daher grossgeschrieben werden. Da jedoch neu ein Adjektiv ist, ist auch die Kleinschreibung erlaubt: das neue Jahr. Dies entspricht auch meiner Empfehlung. Warum? Weil ich der Meinung bin, dass jedes neue Jahr eben neu ist und es sich aus diesem Grund nicht in jedem Kontext um das gleiche neue Jahr handelt. Wie denkt ihr darüber? Kommentiert doch, welche Variante ihr ansprechender fürs Auge findet. Ich bin gespannt.


Ich wünsche euch nun einen guten Rutsch (eben: noch kein gutes neues Jahr) und bleibt gesund.


Herzliche Grüsse

Sabrina

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